Ratgeber

Barrierefreie Website: Was das BFSG für Shops und Dienstleister bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, welche Anforderungen gelten und wie du deine Website Schritt für Schritt barrierefrei machst.

Mladen Klaic · 29. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch Menschen mit Einschränkungen nutzen können. Das betrifft nicht nur Behörden, sondern gerade auch Online-Shops und Dienstleister. Dieser Überblick zeigt, worum es geht – er ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: also Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen können – zum Beispiel ein Online-Shop, eine Buchungsstrecke oder ein Bestellformular.

  • Betroffen sind in der Regel Websites und Apps, auf denen Verbraucher kaufen, buchen oder Verträge abschließen.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Reine B2B-Angebote und reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen meist nicht darunter.

Für bestimmte bestehende Angebote gibt es Übergangsfristen. Ob und wie das Gesetz auf dein Unternehmen zutrifft, solltest du im Einzelfall prüfen lassen.

Was bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefrei heißt: Menschen können die Website unabhängig von Einschränkungen wahrnehmen, bedienen und verstehen – etwa mit Sehbehinderung, mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit motorischen Einschränkungen. Als technischer Maßstab gelten in der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Stufe AA.

Die wichtigsten Punkte für deine Website

Ausreichende Kontraste

Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist schick, aber für viele schwer lesbar.

Bedienung per Tastatur

Alle Funktionen – Menü, Formulare, Warenkorb – müssen ohne Maus erreichbar sein, und man muss jederzeit sehen, wo man sich gerade befindet.

Beschriftete Formulare und Buttons

Jedes Eingabefeld braucht eine echte Beschriftung, jeder Button einen verständlichen Namen – auch reine Icon-Buttons wie „Menü“ oder „Schließen“.

Alternativtexte für Bilder

Bilder mit Inhalt brauchen eine kurze Beschreibung, damit Screenreader sie vorlesen können.

Klare Struktur

Eine logische Überschriften-Reihenfolge und klar ausgezeichnete Bereiche helfen, sich auf der Seite zurechtzufinden.

Zoom und Schriftgröße

Die Seite muss sich vergrößern lassen, ohne dass Inhalte verschwinden oder überlappen.

Informationen zur Barrierefreiheit

Betroffene Unternehmen müssen außerdem beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt – üblich ist eine eigene Seite, die im Footer verlinkt ist.

Was passiert bei Verstößen?

Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Wichtiger als die Angst vor Strafen ist aber etwas anderes: Barrierefreie Websites sind für alle besser bedienbar – und das zahlt sich in mehr Anfragen und Verkäufen aus.

So gehst du vor

  1. Bestandsaufnahme: Prüfe, ob dein Angebot unter das BFSG fällt.
  2. Schnell-Check: Unser kostenloser Website-Check prüft jetzt auch wichtige Punkte der Barrierefreiheit – von Formular-Beschriftungen bis zur Überschriftenstruktur, inklusive Farbkontrasten über Google PageSpeed.
  3. Ausführlich testen: Automatische Tests finden nicht alles. Ergänzend solltest du die Seite mit Tastatur und Screenreader ausprobieren.
  4. Nachbessern: Oft lassen sich viele Punkte ohne Relaunch beheben. Ist das Grundgerüst veraltet, kann ein Neuaufbau günstiger sein.
  5. Informationen ergänzen: Seite zur Barrierefreiheit erstellen und verlinken.

Fazit

Das BFSG betrifft vor allem Shops und Buchungsangebote für Verbraucher. Wer jetzt handelt, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern macht seine Website für alle Besucher besser. Wenn du Unterstützung brauchst – vom Check bis zur Umsetzung –, sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Mehr zu Shops findest du unter Online-Shop erstellen lassen.

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