Ratgeber

Impressum, Datenschutz & Cookies: Was auf eine Unternehmenswebsite gehört

Welche Pflichtangaben braucht eine geschäftliche Website in Deutschland? Ein verständlicher Überblick zu Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung.

Mladen Klaic · 29. September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Rechtliche Pflichtangaben sind nicht das spannendste Thema – aber fehlende oder fehlerhafte Angaben können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Dieser Überblick zeigt, was eine geschäftliche Website in Deutschland typischerweise braucht. Wichtig vorab: Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Texte solltest du auf spezialisierte Anbieter oder einen Anwalt setzen.

Das Impressum

Geschäftsmäßige Websites brauchen eine Anbieterkennzeichnung, das Impressum. Grundlage ist heute das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Typische Angaben sind:

  • Vollständiger Name bzw. Firmenname mit Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • Kontaktmöglichkeiten, darunter eine E-Mail-Adresse
  • Handelsregister mit Registernummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei bestimmten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Das Impressum muss leicht erkennbar und von jeder Seite aus erreichbar sein – üblich ist ein Link im Footer.

Die Datenschutzerklärung

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, musst du darüber informieren – und das ist praktisch immer der Fall, schon weil beim Aufruf einer Website IP-Adressen verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung beschreibt unter anderem:

  • Wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht
  • Welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden
  • Auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht
  • Welche Dienstleister beteiligt sind, etwa Hosting, Kontaktformular oder Terminbuchung
  • Wie lange Daten gespeichert werden
  • Welche Rechte Besucher haben

Wichtig: Die Erklärung muss zu deiner Website passen. Jedes neue Formular, jedes eingebundene Video und jedes Analyse-Tool gehört hinein.

Cookies und Einwilligung

Für Cookies und ähnliche Technologien, die nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Marketing oder viele Analyse-Tools – brauchst du in der Regel eine Einwilligung, bevor sie aktiv werden. Grundlage dafür ist das TDDDG. Ein Cookie-Banner muss das Ablehnen dabei genauso einfach machen wie das Zustimmen.

Tipp: Je weniger externe Dienste du einbindest, desto einfacher wird es. Viele Websites kommen mit datensparsamer, cookiefreier Statistik ganz ohne Banner aus.

Häufige Stolperfallen

  • Schriftarten oder Karten, die direkt von fremden Servern geladen werden
  • Kontaktformulare ohne passende Information in der Datenschutzerklärung
  • Veraltete Texte nach einem Relaunch oder neuen Funktionen
  • Impressum nur über Umwege erreichbar

Fazit

Saubere Pflichtangaben schützen vor Ärger und schaffen Vertrauen. Ob Impressum und Datenschutzerklärung auf deiner Website verlinkt sind, prüft übrigens auch unser kostenloser Website-Check. Und beim Bau einer neuen Website achten wir von Anfang an auf datensparsame Technik – mehr dazu bei unserer Webentwicklung.

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